Häufig gestellte Fragen und Wissenswertes


Alle Infos zu organisatorischen Abläufen und medizinischen Fragen gesammelt auf einer Seite

FAQs

Sie haben eine Frage? Wir helfen Ihnen gerne weiter.



Organisatorisches rund um Ihre Behandlung


  • Was muss ich beim ersten Termin beachten?

    Wir freuen uns, Sie in unserer Praxis begrüßen zu dürfen! 


    Zu Ihrem ersten Physiotherapietermin bitten wir Sie, sich 10 Minuten vor Behandlungsbeginn bei unserem Praxismanagement an der Rezeption anzumelden. 


    Kommen Sie das erste Mal zu einem Osteopathie-/Heilpraktikertermin zu uns, melden Sie sich bitte schon 20 Minuten vor Behandlungsbeginn an der Rezeption. 

    In dieser Zeit erledigen wir mit Ihnen alle für die Behandlung notwendigen Formalia.


    Bringen Sie zum ersten Termin bitte Ihre Versichertenkarte,  die aktuelle Verordnung / Rezept, ein ausreichend großes, sauberes Handtuch sowie (wenn vorhanden) aktuelle Befunde und Behandlungsschemata mit. 


  • Benötige ich immer ein Rezept?

    Für eine physiotherapeutische Behandlung benötigen Sie immer eine ärztliche Verordnung (Kassen- oder Privatrezept). 


    Kassenärztliche Verordnungen müssen innerhalb von 28 Kalendertagen begonnen werden und innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein. Bitte halten Sie zur Terminvereinbarung Ihr Rezept bereit. 


    Osteopathische Behandlungen erfordern nicht zwingend eine ärztliche Verordnung, da alle unsere Behandler*innen auch Heilpraktiker*innen bzw. sektorale Heilpraktiker*innen der Physiotherapie sind. Selbstverständlich können Sie auch auf Basis eines ärztlichen Privatrezepts in unserer Praxis osteopathisch behandelt werden. Für die Kostenübernahme prüfen Sie bitte die Regularien Ihrer Krankenkasse (vgl. hierzu die FAQs im Abschnitt „Osteopathie und Heilpraktiker").


    Als Privatpatient*in haben Sie bitte Verständnis, dass Ihre Behandlung nur durchgeführt werden kann, wenn uns der ausgefüllte und unterschriebene Behandlungsvertrag vorliegt.


  • Wie viele Termine benötige ich?

    Wir planen Ihre Therapie ganzheitlich auf Basis Ihrer ärztlichen Verordnung. Unser Praxismanagement wird mit Ihnen deshalb gleich zu Beginn alle Einheiten Ihrer Verordnung terminieren. Nur so können wir eine durchgängige Behandlung ermöglichen.

      

    Für osteopathische Behandlungen planen wir nach dem Ersttermin vorsorglich mindestens einen Folgetermin als Option mit ein.

  • Wie lange dauert eine Behandlung?

    Die Behandlungsdauer orientiert sich am Heilmittelkatalog und ist für KG, MT und MA mit 15-20 Minuten angesetzt. Einheiten für Lymphdrainage dauern je nach Verordnung 30, 45 oder 60 Minuten.

    Darüber hinaus ist es Ihnen möglich, die Termine als private Eigenleistung jeweils um weitere 15-20 Minuten zu verlängern. Ein zusätzliches Rezept wird hierfür nicht nötig. 


    Bei einem Privatrezept ist eine Verschreibung von 10 Terminen à 1 Stunde empfehlenswert. Dafür benötigen Sie idealerweise vier Hauptverordnungen. Halten Sie hierzu bitte mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin Rücksprache. 


    Die osteopathischen Termine sind mit einer Dauer von 50-55 Minuten angesetzt.

  • Was muss ich bei jeder Behandlung mitbringen?

    Zu jeder Behandlung bitten wir Sie ein ausreichend großes und sauberes Handtuch mitzubringen. In begrenztem Umfang bieten wir unseren Patient*innen Fächer zum Verstauen der Handtücher an.


    Eventuell wird nach Absprache mit Ihrem/Ihrer Therapeut*in im Verlauf der Behandlung auch  Sportbekleidung benötigt.


    Wenn Ihnen neue Befunde, Behandlungsschemata o. ä. vorliegen, bringen Sie diese bitte zum nächstmöglichen Termin mit. 


    Sollten sich Ihre Versicherungsdaten geändert haben, bringen Sie bitte Ihre aktuelle Versichertenkarte mit, um diese neu einzulesen.

  • Übernimmt meine gesetzliche Krankenversicherung die Kosten der Behandlung?

    Bei gesetzlich Versicherten übernimmt die Krankenkasse i.d.R. die Kosten für die verordneten physiotherapeutischen Leistungen. 


    Patient*innen der gesetzlichen Krankenkassen sind vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, eine Zuzahlung/Rezeptgebühr in Höhe von 10 € pro Rezept zzgl. 10 % des Rezeptwerts zu leisten.

    Als Heilmittelerbringer sind wir angewiesen, den Eigenanteil der gesetzlich versicherten Patient*innen zur Physiotherapie-Verordnung einzuziehen. 


    Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, legen Sie  uns bitte beim ersten Termin die zugehörige Bescheinigung vor. 

  • Werden Privatleistungen von den Krankenkassen erstattet?

    Für alle Privatleistungen finden Sie die Aufstellung der Kosten in Ihrem Behandlungsvertrag. Ihre Abrechnung samt Originalrezept erhalten Sie nach dem letzten Termin Ihrer Behandlung. Selbstzahler*innen und privat Versicherte erkundigen sich bitte unbedingt vor einer Behandlung bei Ihrer Krankenversicherung, welche Konditionen für eine etwaige Kostenübernahme vorausgesetzt sind. 

  • Was muss ich bei Terminabsagen beachten?

    Absagen müssen spätestens 24 Stunden vor dem geplanten Behandlungstermin erfolgen. 

    Für Absagen eines Montagstermins bitten wir um Meldung bis Freitag, 16.00 Uhr. 


    Bitte wenden Sie sich bei Terminabsagen immer an genau den Praxisstandort, an dem der Termin stattgefunden hätte. Die jeweiligen Kontaktdaten finden Sie auf der Homepage. An allen Standorten nehmen wir Terminabsagen telefonisch (inkl. Anrufbeantworter) oder per E-Mail entgegen.  


    Für nicht oder zu kurzfristig abgesagte Termine berechnen wir eine Ausfallgebühr.


    Bei krankheitsbedingten Absagen entfällt die Ausfallgebühr nur, wenn Sie eine formlose, ärztliche Bescheinigung oder AU zeitnah vorgelegen. Bitte weisen Sie uns bereits bei Ihrer Terminabsage darauf hin. Für Termine, zu denen Sie ohne Absage nicht erscheinen, gilt diese Befreiung nicht.


  • An welchem Standort kann ich meine Behandlung einplanen?

    An beiden Praxisstandorten bieten wir sowohl Physiotherapie und Osteopathie an. Während Ihrer laufenden Behandlung ist ein Wechsel des Praxisstandorts jedoch leider nicht möglich.


Besonderheiten rund um den Standort Giesing


  • Wie vereinbare ich Termine am Standort Giesing?

    Die Terminkoordination erfolgt je Standort separat.


    Bitte wenden Sie sich für Anfragen an die jeweilige Rezeption der Praxis, in der die Behandlung geplant ist:


    Fit Im Tal - Standort Innenstadt: 089 2421 4999

    Fit Im Tal - Standort Giesing: 089 2160 4458

  • Gibt es unterschiedliche Behandlungen und Therapien an den Standorten?

    In beiden Praxen bieten wir Ihnen inhaltlich und qualitativ das gleiche Leistungsspektrum physiotherapeutischer Behandlungen.

    Auch osteopathische Behandlungen sind mittlerweile auch am Standort Giesing möglich.

  • Ist die Praxis in Giesing frei zugänglich?

    Unsere Praxis ist ohne Beschränkung erreichbar, auch wenn sich die Räumlichkeiten im Gebäude der Versicherungskammer Bayern befinden. Wir behandeln Patienten aller Kassen und privat.

  • Ich bin Mitarbeiter der VKB. Kann ich mich auch bei Fit Im Tal in Giesing behandeln lassen?

    Wir sind gern für alle Patienten da, um sie in ihrer Situation individuell zu unterstützen. Wir behandeln Patienten aller Kassen und privat.


    Für die Praxis ist keine Zutrittsberechtigung der VKB erforderlich.

  • Kann ich zwischen den beiden Standorten wechseln?

    Es ist selbstverständlich möglich, mit einer neuen Verordnung zwischen der Praxis in der Innenstadt und dem Standort Giesing zu wechseln.

    Von einem Standortwechsel während eines laufenden Rezepts bitten wir jedoch aus abrechnungstechnischen Gründen abzusehen.


Osteopathie und Heilpraktik


  • Ich möchte gerne zu einer osteopathischen Behandlung zu Fit Im Tal kommen. Was muss ich beachten?

    Die Osteopathie bietet noch weitere Ansätze neben denen der Physiotherapie und kann deshalb eine sinnvolle Option bzw. Ergänzung in Ihrer Behandlung darstellen. Auf unserer Homepage finden Sie Informationen zum Inhalt der Osteopathie. 


    Eine osteopathische Behandlung stellt immer eine Privatleistung dar. Sie können osteopathische Termine auf Privatrezept oder auf Selbstzahlungsbasis (Abrechnung nach GebüH) vereinbaren. 


    Klären Sie bitte unbedingt vor Ihrer Behandlung die Konditionen einer Kostenübernahme der osteopathischen Behandlung durch Ihre Versicherung ab. Erfragen Sie hierzu bitte auch etwaige Einschränkungen bei der Kostenübernahme für Termine bei sog. sektoralen Heilpraktiker*innen. Eine Übersicht der einzelnen Krankenkassen zur Kostenübernahme für Osteopathie finden Sie hier: https://bv-osteopathie.de/fuer-patienten/kostenerstattung-osteopathie/ 


    Alles rund um die Terminplanung mit uns entnehmen Sie bitte dem Abschnitt der FAQs zu „Organisatorisches rund um Ihre Behandlung“.

  • Behandeln Sie auch Babys und Kinder?

    Wir bieten osteopathische Behandlungen i.d.R. erst für Jugendliche ab 12 Jahren an.